Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen von Gesellschaften. In ihm werden die Gründung, das Handeln sowie die Auflösung von Gesellschaften geregelt.
Wichtige Einzelthemen sind Firmenname, Haftung, Gesellschafterwechsel, Anteilskauf oder -verkauf, Umwandlung, Unternehmenskauf, Liquidation.
Es gibt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, die man in Personengesellschaften und Körperschaften einteilen kann. Die wichtigsten nationalen Gesellschaftsformen sind:
Personengesellschaften
(Darunter versteht man den Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel verwirklichen.)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (oHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Stille Gesellschaft
- Partnerschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Körperschaften
(Dabei handelt es sich um Gesellschaften, die als juristische Person eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen und durch Organe vertreten werden.)
- Privatrechtliche Körperschaften (z. B. GmbH (auch in der Sonderform der Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft, GbR, Vereine)
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts)
Inzwischen gewinnen aber auch europäische Gesellschaftsformen (z. B. die EWIV, die Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die Europäische Genossenschaft (SCE)) immer mehr an Bedeutung.
Je nach Gesellschaftsform finden unterschiedliche Rechtsquellen Anwendung:
- Aktiengesetz (AktG) (Hierin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aktiengesellschaften und die Kommanditgesellschaften auf Aktien festgelegt und das deutsche Konzernrecht geregelt.)
- Gesetz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG)
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
- Handelsgesetzbuch (Hierin werden die Kernfragen des Handelsrechtes geregelt.)