EDV-/IT-Recht

Das Recht der elektronischen Datenverarbeitung oder Informationstechnologierecht umfasst als Schwerpunkte die Rechtsgebiete Vertragsrecht, Computerrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht und Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs.

§ 14k FAO „Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht“ vermittelt einen Eindruck davon, welche Bereiche dieses Fachgebiet insgesamt umfasst.

Wegen des rasanten technologischen Wandels haben sich die Bezeichnungen des Rechtsgebietes und seine Schwerpunkte mehrfach geändert. Zudem kommt es zu thematischen Überschneidungen mit immer wieder anderen Rechtsgebieten.

Unter dieser Rubrik finden Sie beispielsweise auch Werke zum Datenschutzrecht, Online-Handel (E-Commerce), Cybersecurity, Metaverse etc.



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