Termin- & Fristenkalender 2024

Bestellen Sie hier Ihren Kalender für das Jahr 2024  - die Auslieferung erfolgt ab Ende Mai 2023

  • Unsere Kalender werden auf hochwertigem, weißem 90 g/m²-Papier gedruckt und stehen in bis zu 6 Einbandfarben zur Verfügung
  • Die Einbände sind zumeist mit Silberprägungen auf Deckel und Rücken versehen
  • Unsere Premiumkalender zeichnen sich durch ihr hochwertiges, cremeweißes 100 g/m²-Papier aus, die Goldprägung auf schwarzem Einband und passende Eckenverstärkungen machen diese Kalender einzigartig
  • Alle Kanzleikalender sind mit einem stabilen Satin-Leseband ausgestattet
  • Die genaue Beschreibung der Kalender können Sie unter dem jeweiligen Informations-Button in der Tabellenzeile aufrufen

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  • Bestellen Sie Ihre Kalender im Abonnement - erhalten Sie 10 % Rabatt
  • Das ABO kann jederzeit formlos bis zum 31.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr gekündigt werden, ein Anruf genügt
 
Sonderanfertigung gewünscht?
Falls Sie einen speziellen Kalender mit abweichenden Tabellen, anderer Einbandfarbe etc. wünschen, dann greifen Sie doch auf unsere langjährige Erfahrung zurück. Rufen Sie uns einfach unter 030 32 77 55 32 an, wir beraten Sie gern zu Ihrem individuellen Kalender.

Aktuelle Rechtsprechung:

Vor der Führung eines ausschließlich elektronischen Fristenkalenders wird gewarnt. Die äußerste Sorgfaltspflicht des Rechtsanwaltes verlangt zusätzliche Maßnahmen zu Sicherung der Fristwahrung damit z.B. bei Totalausfall des Computersystems trotzdem fällige Fristen gewahrt werden können.

BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - II ZB 23/13 Abs. 8 a):

"Nach gefestigter Rechtsprechung verlangt die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen zuverlässige Vorkehrungen, um den rechtzeitigen Ausgang fristwahrender Schriftsätze sicherzustellen. Zu den Aufgaben des Rechtsanwalts gehört es deshalb, durch entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, dass die Fristen ordnungsgemäß eingetragen und beachtet werden. Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen"



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