Das neue Syndikusrecht

Artikel-Nr.: ISBN_9783406693984

Kategorie: Anwalt

39,00 € / Stück *

*  inkl. 7 % MwSt. und Versand (Paket)

Stück
(Lieferzeit: 1 - 4 Werktage)
Beschreibung

Die grundlegenden Änderungen im anwaltlichen Berufs-, Rentenversicherungs- und Arbeitsrecht.

Zum Werk

Zum 1. Januar 2016 traten die Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft .

Kernstück der Neuregelung ist die ausdrückliche Anerkennung des Syndikusrechtsanwalts im anwaltlichen Berufsrecht durch Einführung bzw. Reform der Paragraphen 46 - 46 c ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Auch die Möglichkeit der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht wird den Syndikusanwälten nun erstmals explizit eingeräumt. Es werden neue Bestimmungen in das SGB VI eingeführt, die dem angestellten Syndikusanwalt eine (rückwirkende) Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich machen. Diese Neureglung war vor dem Hintergrund der einer solchen Befreiung entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im April 2014 erforderlich geworden.

In arbeitsrechtlicher Hinsicht begründet die Reform ebenfalls erheblichen Informations- und Änderungsbedarf, denn die Anstellungsverhältnisse der Syndikusanwälte bedürfen einer gründlichen Revision und rechtskonformen Ausgestaltung.

Diese kompakte Einführung in das neue Recht fasst die Neuregelungen praxisgerecht zusammen. Sie bietet Formulierungsvorschläge, Fallbeispiele und konkrete Handlungsempfehlungen.

Vorteile auf einen Blick

  • die Zulassung zum Syndikusanwalt im rechtlichen und praktischen Kontext
  • kompakt und übersichtlich auf den Punkt gebracht
  • von äußerst fachkundigen Autoren erläutert

Zielgruppe

Neben den unmittelbar von der Neuregelung betroffenen Syndikusanwälte, die weitestgehend neue Zulassungsanträge stellen werden müssen, sind auch Rechtsanwaltskammern, Personalabteilungen, Versorgungswerke, Sozialgerichte und die Deutsche Rentenversicherung als Zielgruppe angesprochen.

Personenportraits

Hartmut Kilger war von 2003 bis 2009 Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Seit 2011 ist er Vorsitzender des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV).

Susanne Offermann-Burckart war als Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Köln tätig. Seit 2004 ist Offermann-Burckart Hauptgeschäftsführerin der Anwaltskammer Düsseldorf.

Martin Schafhausen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht und im DAV engagiert. Weitere Infos unter http://plagemann-rechtsanwaelte.de/die-rechtsanwaelte/martin-schafhausen.html