Beschreibung
- Hinweispflicht nach § 49b Abs. 5 BRAO auf die Gebührenabrechnung nach dem Gegenstandswert
- Zur Dokumentation dieses Hinweises
- Dieser Hinweis darf kein Bestandteil einer Vollmacht sein
- Format: DIN A5, Einzelblatt
- Packung: 100 Stück
Aktuelle Rechtssprechung
BRAO § 49b Abs. 5; BGB § 280 Abs. 1,§ 311 Abs. 2
Zitat: "Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet."
(BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06 - LG Lüneburg | AG Dannenberg)
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Zitat: "Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet."
(BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 89/06 - LG Lüneburg | AG Dannenberg)
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Merkmale
Papiergewicht:
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100,00 Stück