Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts. Es beinhaltet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen. Es regelt, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Grundsätzlich besteht gem. § 1937 BGB Testierfreiheit. Wer Erbe wird, ergibt sich aus Testament oder aus einem Erbvertrag (gewillkürte Erbfolge) oder aus dem Gesetz, falls der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert hat.

Das Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl von Themen, die dem 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches zu entnehmen sind.

In diesem Bereich unseres Shops finden Sie auch Fachbücher zum Erbschaftsteuerrecht und zum spezifischen Verfahrensrecht.

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