Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und beschäftigt sich sowohl mit Insolvenzen von Unternehmen als auch von Privatpersonen.

Ist ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen, stellt das Insolvenzrecht einen Verfahrensrahmen für die Verteilung des noch vorhandenen Vermögens des Schuldners an die Gläubigerinnen und Gläubiger zur Verfügung.

Bei der Verbraucherinsolvenz handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, die durch ein Restschuldbefreiungsverfahren Gelegenheit zu einer Entschuldung erhalten kann - und damit zu einem wirtschaftlichen Neustart.

Handelt es sich bei dem Schuldner nicht um eine Privatperson, kann die Gläubigerschaft darauf Einfluss nehmen, ob eine Regelinsolvenz durchgeführt wird, bei der die Insolvenzmasse verwertet und der Erlös daraus verteilt wird, oder ob eine Sanierung durch den Insolvenzverwalter oder sogar durch den eigenverwaltenden Schuldner erfolgen kann.

Der Gesetzgeber hat durch Reformen des Insolvenzrechts insbesondere Instrumente für die frühzeitige und erfolgreiche Sanierung von Unternehmen zur Verfügung gestellt. Dazu zählen das Insolvenzplanverfahren und die Sanierung unter dem StaRUG, die in einem sehr frühen Krisenstadium erfolgen kann.

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