Geschäftsprüfung Elektronischer Rechtsverkehr Datenschutz
Zum Werk
Das Buch ist zur Vorbereitung auf das Notaramt, für amtierende Notar:innen, notarielle Mitarbeiter:innen und richterliche Sachbearbeiter:innen bestimmt. Es zeigt typische Fehler auf, die bei Geschäftsprüfungen zu Beanstandungen, zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen oder auch zu Schadensersatzklagen gegen Notar:innen führen. Den besonderen Fehlerquellen im elektronischen Rechtsverkehr und den Anforderungen im Datenschutz wird in einem eigenen Kapitel Rechnung getragen. Das Elektronische Urkundenarchiv wird dabei ausführlich behandelt.
Zur Neuauflage
Neu in der 12. Auflage:
- Führung der Akten und Verzeichnisse im elektronischen Notariat
- Einarbeitung der neuen Dienstordnungen
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, insbesondere Barzahlungsverbot
- Berücksichtigung u.a. des neuen Betreuungsrechts und Personengesellschaftsrechts
Zielgruppe
Das Werk richtet sich an die Notare und Notarinnen selbst, an die Mitarbeiter:innen und richterliche Sachbearbeiter:innen.
Zu den Autoren
Begründer: Prof. Dr. Helmut Weingärtner, Vors. Richter am LG a.D., Hamm †
Dr. Sebastian Löffler, Notar, Nürnberg, ehemals Geschäftsführer der Bundesnotarkammer Stefan Ulrich, Vorsitzender Richter am LG Duisburg, Notarprüfer
Rezensionen
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Nicht zuletzt wegen der prägnanten Darstellung wesentlicher Problemfelder kann dem lösungsorientierten Praktiker die Anschaffung unbedingt empfohlen werden. Das gilt für den erfahrenen Kollegen mit offener Fehlerkultur genauso wie für den Berufseinsteiger, der von Beginn an ein Bewusstsein für die Risiken seines Alltags entwickeln möchte. Denn es muss eben nicht jeder Fehler erst selbst gemacht werden, um ihn künftig zu vermeiden.« Theresa Rachel, Notarassessorin in Sachsen, NotBZ 3/2023
»Das Buch ist aus meiner Sicht in jeder notariellen Geschäftsstelle unverzichtbar. Notarinnen und Notare, aber insbesondere auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Darstellung sehr schnell zu schätzen wissen. Die Anschaffung des Buchs ist Risikovorsorge im besten Sinne.« Christoph Sandkühler, Rechtsanwalt, KammerReport Hamm 1/2022