Wer bekommt was von wem woraus? Ein Überblick für die Praxis.
ISBN 978-3-472-09606-1
Vom Verlag angekündigt für Juni 2024.
Zum Werk
Häufig greifen Sozialleistungsansprüche ineinander, verschiedene Normen konkurrieren. Das Werk stellt dar, welche Leistungen nach einem bestimmten Gesetz existieren, wer als Leistungsberechtigter in Betracht kommt, welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen und wo die Leistungen mit welchen Unterlagen beantragt werden müssen.
Abgedeckt werden alle wesentlichen Bereiche sozialer Hilfen (SGB II, SGB XII, SGB VIII, Unterhaltsvorschuss, AsylbLG) wie auch der Sozialversicherung (SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI), der sozialen Förderung (SGB III, SGB IX, Familienleistungen und Wohngeld) und der sozialen Entschädigung.
Die Darstellung berücksichtigt dabei auch die besonderen Belange von Flüchtlingen und Asylsuchenden und stellt die Schnittstellen zum Ausländer- und Asylrecht bei den entsprechenden Sozialleistungen dar.
Inhalt:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Sozialhilfe
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Soziale Pflegeversicherung
- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
- Soziales Entschädigungsrecht
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Elterngeld
- Wohngeld
- Unterhaltsvorschuss
- Asylbewerberleistungsrecht
- Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
KUNDENNUTZEN:
- Praxisorientiert aufbereitet
- Darstellung durch Arbeitshilfen, Anwendungsfälle und Beispielsfälle illustriert
- Überblicksartige Schnellübersichten der Ansprüche und Leistungen und der Prüfungsreihenfolgen
- verständliche Sprache
- Aktuelle Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes insbesondere für das SGB IX und SGB XII bereits eingearbeitet, ebenso die Änderungen im Bereich Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherungsstärkungsgesetze, Flexirentengesetz, sowie Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
Zu den Autoren
Herausgegeben von Walter Böttiger, Richter am Landessozialgericht Stuttgart, Christina Langer, Richterin am Landessozialgericht Stuttgart, und Prof. Dr. Torsten Schaumberg